Datenschutzrichtlinie des Fördervereins für die Grundschüler der Oststadt e.V.
Datenerhebung
Der Förderverein für die Grundschulkinder der Oststadt e.V. erhebt beim Vereinseintritt:
Name, Vorname, Adresse und Bankverbindung, E-Mail-Adresse und Telefonnummern der Vereinsmitglieder.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist der Vorsitzende.
Zwecke der Datenerhebung
Die Daten werden ausschließlich für die im Folgenden festgelegten, eindeutigen und legitimen Zwecke erhoben und weiterverarbeitet bzw. verwendet.
Zum Zwecke der Mitgliederbetreuung und Verwaltung, insbesondere zur Zusendung von Einladungen, Protokollen, Informationen und Aufrufen werden der Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummern verarbeitet (Art. 6 Abs. 1, lit. B DS-GVO)
Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung zum Bankeinzug des Mitgliedsbeitrages verarbeitet (Art. 6 Abs.1 lit. B) DS-GVO).
Datensicherheit
Zugang zu den Daten haben ausschließlich die Mitglieder des erweiterten Vorstands des Vereins:
- der /die Vorsitzende,
- der/die Stellvertreter / -in
- der /die Schriftführer / -in
- der /die Kassierer / -in
zu o.g. Zwecken
Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden personenbezogenen Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) unserer Mitglieder bei 1&1 Mail & Media GmbH (web.de) gespeichert.
Es werden etablierte Standardmaßnahmen ergriffen (insb. Passwortschutz, Firewalls, Verschlüsselung) um die Daten effektiv zu schützen.
Nutzung von Daten Dritter
Daten Dritter (z.B. Lieferanten) werden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung erhoben und gespeichert.
Löschung der erhobenen Daten
Die erhobenen Daten werden nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. es sei denn es bestehen vereinsrechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen des Vereins. zu einer längeren Aufbewahrung.
Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsschluss zwischen Verein und Mitglied erforderlich. Ein Widerruf führt somit zur Beendigung der Mitgliedschaft.
Beschwerderecht
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, poststelle@lfd.bwl.de
Juni 2018
Der Vorsitzende